Schwangerenvorsorge

Die Schwangerenvorsorge-Untersuchungen dienen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft zu überwachen. In Deutschland richten sie sich nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Diese Richtlinien sind für Ärzt*e bindend, auch die Hebamme hält sich daran. Ziel der Vorsorgeuntersuchungen ist es:

  • mit bestimmten Untersuchungen (z. B. des Urins, des Bluts, des Blutdrucks) den gesunden Verlauf der Schwangerschaft zu erkennen
  • Information über den normalen Schwangerschaftsverlauf zu geben
  • gleichzeitig aber gezielt bei individuellen Risiken zu beraten
  • auffällige Befunde frühzeitig zu erkennen, um entsprechend handeln zu können.

Der Beginn der Untersuchungen ist meist in der 6.-8. Schwangerschaftswoche, bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen, danach alle 14 Tage und nach dem Erreichen des Entbindungstermins alle 2-3 Tage bzw. täglich.

Die Vorsorgeuntersuchung gehört zum Aufgabengebiet der Hebamme bei normal verlaufender Schwangerschaft. Entdeckt sie Auffälligkeiten, überweist sie zur Frauenärztin/zum Frauenarzt.

Der Blickwinkel der Hebamme ist ein anderer als der des Arztes. Die ärztlichen Untersuchungen konzentrieren sich auf eventuelle krankhafte Veränderungen bei der werdenden Mutter und dem Ungeborenen. Schwangerenvorsorge aus der Sicht der Hebamme nimmt hingegen den Blickwinkel des Gesunden ein.
Die Hebamme macht sich ein Bild vom normalen Verlauf der Schwangerschaft und dem Wohlbefinden von Mutter und Kind. Es ist weniger Vorsorge als Fürsorge.

Die laut Richtlinien empfohlenen drei Ultraschalluntersuchungen (ca. 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche) macht die Hebamme nicht. Zum gegebenen Zeitpunkt kann sich die Schwangere bei ihrer Frauenärztin/ihrem Frauenarzt vorstellen. Eine verantwortliche Hebamme erkennt, wann eine weitere Ultraschalluntersuchung notwendig ist.

Die Lage des Babys und dessen Wachstum ertastet die Hebamme mit ihren Händen. Für die Frauen und ihre Partner ist es ein sehr berührendes Erlebnis, wenn sie sehen, dass diese ganz eigene Kontaktaufnahme zu ihrem Kind möglich ist.

Das CTG (Herzton-Wehenschreiber) wird laut Richtlinien erst ab dem errechneten Termin erforderlich, wenn es nicht vorher Anzeichen für Wehen oder Frühgeburtsbestrebungen gibt. Für den Fall der Fälle haben wir ein solches Gerät in unserer Praxis.

Die Verantwortung für die Schwangerschaft liegt ganz alleine bei der werdenden Mutter. Sie muss und darf für sich selbst entscheiden, wie sie betreut werden möchte. Vielleicht wünscht sie sich eine Kombination von Hebammenfürsorge und ärztlicher Vorsorge.

Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Termine nach Vereinbarung mit einer der Hebammen, oder über das Kontaktformular

Nicole Strobel
Hebamme
Tel. 0711 – 2 73 14 07 (AB) oder mobil 0179 – 730 93 56