Stillberatung

Im Anschluss an die Wochenbettbetreuung, also ab der 12. Woche bis zum Ende der Stillzeit, bezahlt die Krankenkasse weitere 8 Leistungen durch die Hebamme (telefonisch, per Mail oder persönlich).

Inhalte können sein:

  • Stillprobleme (z. B. Milchstau)
  • Ende der Stillbeziehung/Probleme beim Abstillen
  • das Kind verweigert die Brust
  • Ernährungsprobleme des Kindes (auch bei nicht gestillten Kindern)

Termine nach Vereinbarung mit Ihrer Hebamme